Per Dienstag, 19. Juli 2022, gilt in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Ausserdem gilt am Unterlauf der Birs und Wiese ein Badeverbot für Mensch und Tier. Ausserdem gilt ein Verbot für die Wasserentnahme für den Gemeingebrauch.
Die Trockenheit führt zu einer erheblichen Waldbrandgefahr und zum Austrocknen von Bächen.

Verhaltensempfehlungen

  • Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Mindestabstand zum Wald sind 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, sowie für selbst mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills.
  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Bei starkem Wind im Freien kein Feuer machen (gefährlicher Funkenflug).
  • Hinsichtlich des Nationalfeiertags wird auch im Siedlungsgebiet zum vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk gemahnt. Der Abstand zum Wald muss mindestens 200 Meter betragen.
  • Das Entnehmen von Wasser für den Gemeingebrauch ist verboten.
  • Am Unterlauf der Birs (Redingbrücke bis Birsmündung) und Wiese (Rheinmündung bis Landesgrenze) besteht ein Bade- und Betretungsverbot für Mensch und Tier.

Weitere Infos: https://www.baselland.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-und-gesundheitsdirektion/medienmitteilungen/grosse-waldbrandgefahr-absolutes-feuerverbot-im-wald-und-an-waldraendern-1?fbclid=IwAR3rnbfYVruBneRThWnrhjQxZdNt6h7y70LzAggvcdxHjIXUs0_vrFmHPSs

Quelle: https://www.alert.swiss/de/home.html#POA-919842668-3

(Symbolbild Waldbrand 2021)